Rechtsprechung
   BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,39659
BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R (https://dejure.org/2005,39659)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R (https://dejure.org/2005,39659)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2005 - B 7a AL 4/04 R (https://dejure.org/2005,39659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,39659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Unterstützungsleistung durch die Eltern als eigenes Einkommen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe - Bestehen einer sittlichen Verpflichtung des Vaters zur Zahlung einer Unterstützung gegenüber seiner arbeitslosen Tochter - Absetzung einer monatlichen ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R
    Das BSG hat im Rahmen der Prüfung, ob bei einer Pflegetätigkeit für erkrankte bzw. pflegebedürftige Angehörige unfallversicherungsrechtliche Ansprüche gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 7 Reichsversicherungsordnung bestehen können, maßgeblich darauf abgestellt, dass im Rahmen eines Eltern-Kind-Verhältnisses besondere Pflichten bestehen, die eine erhöhte Erwartung rechtfertigen würden (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG, Urteil vom 29. November 1990 - 2 RU 18/90; zustimmend im Rahmen der Prüfung, ob die gesetzliche Verpflichtung der Pflegekassen, Verträge über Leistungen der häuslichen Pflege zu kündigen, die sie mit Haushaltsangehörigen des Pflegebedürftigen geschlossen haben, verfassungsmäßig ist, der 3. Senat des BSG in BSGE 84, 1 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2).

    Die Beistandspflicht betreffe insbesondere solche Bereiche, die einer normativen Detailregelung nicht zugänglich seien, also gerade auch die gegenseitige Unterstützung und Pflege in Krankheits- und Notfällen (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).

  • BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62
    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R
    Die Voraussetzungen einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Normen werden bejaht, wenn dem Schenker bzw. Zuwendenden eine besondere, in dem Gebot der Sittlichkeit wurzelnde Verpflichtung für die Zuwendung oblag (BGH MDR 63, 575; Erman/Seiler, BGB, 10. Aufl. 2000, § 534 RdNr. 2).
  • SG Hamburg, 08.11.1990 - 13 AR 117/90
    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R
    Eine sittliche Pflicht zur Zahlung von Unterstützungsleistungen könnte sich etwa daraus ergeben, dass der Bedürftige im Haushalt mithilft und entsprechende Dienste erbringt (vgl Urteil des SG Hamburg vom 8. November 1990 - S 13 AR 117/90).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R

    Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen -

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R
    Das BSG hat im Rahmen der Prüfung, ob bei einer Pflegetätigkeit für erkrankte bzw. pflegebedürftige Angehörige unfallversicherungsrechtliche Ansprüche gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 7 Reichsversicherungsordnung bestehen können, maßgeblich darauf abgestellt, dass im Rahmen eines Eltern-Kind-Verhältnisses besondere Pflichten bestehen, die eine erhöhte Erwartung rechtfertigen würden (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG, Urteil vom 29. November 1990 - 2 RU 18/90; zustimmend im Rahmen der Prüfung, ob die gesetzliche Verpflichtung der Pflegekassen, Verträge über Leistungen der häuslichen Pflege zu kündigen, die sie mit Haushaltsangehörigen des Pflegebedürftigen geschlossen haben, verfassungsmäßig ist, der 3. Senat des BSG in BSGE 84, 1 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 50/02

    Unterhaltsleistungen an gleichgestellte Personen

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R
    § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG schreibt hinsichtlich nicht gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen, die diesen jedoch gleichgestellt werden können, vor, dass eine Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung nur möglich ist, wenn der unterhaltenen Person inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden (vgl hierzu grundlegend Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. März 2004, III R 50/02 = BFHE 205, 278).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R
    Das BSG hat im Rahmen der Prüfung, ob bei einer Pflegetätigkeit für erkrankte bzw. pflegebedürftige Angehörige unfallversicherungsrechtliche Ansprüche gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 7 Reichsversicherungsordnung bestehen können, maßgeblich darauf abgestellt, dass im Rahmen eines Eltern-Kind-Verhältnisses besondere Pflichten bestehen, die eine erhöhte Erwartung rechtfertigen würden (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG, Urteil vom 29. November 1990 - 2 RU 18/90; zustimmend im Rahmen der Prüfung, ob die gesetzliche Verpflichtung der Pflegekassen, Verträge über Leistungen der häuslichen Pflege zu kündigen, die sie mit Haushaltsangehörigen des Pflegebedürftigen geschlossen haben, verfassungsmäßig ist, der 3. Senat des BSG in BSGE 84, 1 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2).
  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 125/90

    Vorrang des Unterhaltsanspruchs im Arbeitsförderungsrecht

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R
    Mit § 194 Abs. 3 Nr. 11 SGB III hat der Gesetzgeber in bewusster Abwendung vom früheren Rechtszustand (vgl § 137 Abs. 1a AFG; hierzu BSGE 69, 285 [BSG 17.10.1991 - 11 RAr 125/90] = SozR 3-4100 § 137 Nr. 2) die Nachrangigkeit der Alhi gegenüber dem Verwandtenunterhalt aufgegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht